# minderjährige

jugendliche

wenn jugendlich (also noch keine 18 jahre alt) bist und dir das plättländ aber auf keinen fall durch die lappen gehen lassen möchtest, dann benötigst du dafür ein schriftliches einverständnis deiner eltern/sorgeberechtigten. außerdem brauchst du jemanden über 18, der dich in der zeit des plättländs beaufsichtigt.

einen vordruck für so einverständnis erhälst du hier. bitte lass deine eltern das ausfüllen, und lege eine kopie ihres personalausweises bei.

bitte habe das formular und die kopie während des plättländs immer griffbereit.

sollten deine eltern ebenfalls auf dem plättländ sein, so brauchst du das alles natürlich nicht.
falls es dich interessiert, warum wir das  machen (müssen), dann findest du die begründung im Jugendschutzgesetz §5.

dein plättländteam